Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Streit zwischen Rechtsanwalt und Mandant: mehr Schlichtung wagen
Zum 1.1.2011 nahm in Berlin die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (SdR) ihre Arbeit auf. Gäbe es sie noch nicht, müsste man sie erfinden, denn die SdR kann im Bereich der einvernehmlichen Streitbeilegung auf erfolgreiche Jahre zurückblicken. Was macht die SdR und was zeichnet sie aus? Zehn kurze Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Wofür ist die SdR zuständig?
Sie soll und kann helfen, Streit zwischen Anwältin/Anwalt und Mandantin/Mandant zu schlichten, sofern
- es um eine „vermögensrechtliche“ Streitigkeit aus dem Mandatsverhältnis geht, deren Wert 50.000 € nicht übersteigt, und
- der Streit nicht bei Gericht rechtshängig ist oder war.
Wer kann einen Schlichtungsantrag stellen?
Sowohl die Anwältin/der Anwalt/ als auch …